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LG Cottbus, 09.06.2009 - 3 O 161/07 |
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Verfahrensgang
- LG Cottbus, 09.06.2009 - 3 O 161/07
- OLG Brandenburg, 05.10.2011 - 4 U 85/09
Wird zitiert von ...
- OLG Brandenburg, 05.10.2011 - 4 U 85/09
Anspruch des gemäß Vermögensgesetz Ausgleichsberechtigten auf Zahlung des …
Die Berufung der Beklagten gegen das Grundurteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Cottbus vom 9. Juni 2009, Az.: 3 O 161/07, wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass das Grundurteil im Hinblick auf die Verpflichtung der Beklagten, den Klägern den Verkehrswert des Grundstücks Straße ... 50 in ..., eingetragen im Grundbuch von ..., Blatt 17401, Flur 141, Flurstück 57 mit einer Grundstücksgröße von 580 qm, abzüglich bereits gezahlter 35.585,92 EUR zu erstatten, aufrechterhalten bleibt und die Beklagte im Übrigen verurteilt wird, an die Kläger 19.531,35 EUR zu zahlen.unter Abänderung des am 9. Juni 2009 verkündeten Urteils des Landgerichts Cottbus, Az.: 3 O 161/07, die Klage abzuweisen.